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Heizkostenabrechnung

Details zur Heizkostenabrechnung

1. Aufstellung der Heizungsbetriebskosten

In diesem Rechnungsabschnitt werden die Angaben der Hausverwaltung aus dem Formular "Heizkostenaufstellung" übernommen: Alle Brennstofflieferungen sind mit Rechnungsdatum, Bezugsmengen und Kosten übersichtlich aufgelistet. Ein noch vorhandener Brennstoff-Vorrat aus der letzten Heizperiode ("Anfangsbestand zu Beginn der Abrechnungszeit") wird dazugerechnet, der Brennstoffbestand am Ende der Abrechnungszeit "Restbestand" abgezogen. Auch alle umlagefähigen weiteren Heizungsbetriebskosten sind in der nächsten Spalte verständlich bezeichnet und in Einzelbeträgen deutlich ausgewiesen.

Anschließend werden die Brennstoffkosten und die weiteren Heizungsbetriebskosten als Gesamtkosten zusammengefasst.

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2. Aufteilung der Kosten

Die auf alle Parteien zu verteilenden Gesamtkosten müssen aufgeschlüsselt werden, wenn über das zentrale Heizungssystem auch Warmwasser bereitet wird; die Heizkosten und die Warmwasserkosten sind dann separat ausgewiesen. Um die Kostenanteile zu trennen, gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge ist grundsätzlich ab dem 31.12.2013 mit einem Wärmezähler zu messen. Eine Ausnahme von der Erfassung mittels Wärmezähler ist nur dann vorgesehen, wenn der Einbau einen unzumutbaren Aufwand darstellt. Tritt dieser Fall ein, kann der Warmwasserverbrauch über einen Hauptzähler am Warmwasserbereiter gemessen werden.

b) Wenn in Ausnahmefällen weder die Wärmemenge mit einem Wärmezähler noch das Volumen mit einem Hauptzähler am Warmwasserbereiter gemessen werden können, kann die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge nach folgender Gleichung bestimmt werden:

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 - 70 % der Betriebskosten als sogenannte Verbrauchskosten nach dem erfassten Wärme- und Warmwasserverbrauch zu verteilen sind. Der verbleibende Rest wird als Grundkosten nach einem festen Anteil umgelegt. Als guter Maßstab hat sich der Schlüssel 50 % Grundkosten zu 50 % Verbrauchskosten bewährt. Er wird von BRUNATA-METRONA überwiegend angewandt. Diese Aufteilung ist erforderlich, weil als Grundkosten in jeder Heizungsanlage verbrauchsunabhängige Kosten anfallen, die von allen Nutzern getragen werden müssen: zum Beispiel für die Betriebsbereitschaft der Zentralheizungsanlage, für Kessel-, Rohrleitungs- und Schornsteinverluste. Zur Berechnung der Grundkosten werden "Anteile" gebildet, die sich im Regelfall aus der Wohn- und Nutzfläche der Liegenschaft ergeben.

Die Verbrauchskosten werden entsprechend der Anzeige der Erfassungsgeräte, die bei allen Nutzern installiert sind, verrechnet. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip sind diese "Einheiten" die im Laufe der Heizperiode angefallenen "Striche", bei elektronischen Heizkostenverteilern die angezeigten Verbrauchswerte. Bei Wasser- beziehungsweise Wärmezählern werden die angezeigten Kubikmeter beziehungsweise Megawattstunden abgerechnet.

Die Verbrauchskosten in der Einzelabrechnung können durch den Verbraucher selbst beeinflusst werden. Wer weniger verbraucht, muß auch weniger bezahlen - eine gerechte Kostenverteilung.

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3. Die individuelle Einzelabrechnung: Ihre Abrechnung

Nachdem alle Betriebskosten ermittelt und die Beträge für Raumheizung und Warmwasser aufgeschlüsselt worden sind, führt BRUNATA-METRONA die individuelle Abrechnung für jeden einzelnen Nutzer durch.

Die Grundkosten für Heizung und Warmwasser werden zum Beispiel anteilig nach Quadratmeter-Wohnfläche und die Verbrauchskosten nach den abgelesenen Einheiten der Heizkostenverteiler beziehungsweise nach den Kubikmeter-Anzeigen der Warmwasserzähler berechnet. Für Heizung sind auch andere Maßstäbe möglich, etwa Kubikmeter beheizter Fläche. Teilt man alle Grundkosten durch die Gesamtanteile ( Quadratmeter ) des abzurechnenden Anwesens, so erhält man den Preis pro Anteil. Dieser wird mit dem Anteil der jeweiligen Wohnung multipliziert und ergibt den Grundkostenanteil des Nutzers.

Ebenso verfährt man bei der Verteilung der Verbrauchskosten. Hier ergibt sich der Einzelpreis pro Einheit, indem man die gesamten Verbrauchskosten durch die Summe aller abgelesenen Einheiten der Wohnanlage teilt. Dieser Einzelpreis pro Einheit wird mit den beim Nutzer abgelesenen Einheiten multipliziert und ergibt die Verbrauchskosten dieser Wohnung. Die Verteilung der Warmwasserkosten erfolgt nach dem gleichen Schema. Die Gesamtkosten abzüglich der Vorauszahlung ergeben ein Guthaben oder eine Nachzahlungsforderung.

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Ein Sonderfall der Abrechnung:

Der Nutzerwechsel

Findet während des Abrechnungszeitraums ein Nutzerwechsel statt, errechnen wir die auf den bisherigen und den künftigen Nutzer entfallenden Kosten. Da die Gesamtkosten der Abrechnungsperiode zum Zeitpunkt des Nutzerwechsels in der Regel nicht feststehen, kann die Abrechnung für den ausziehenden Nutzer erst nach dem Ablauf der gesamten Heizperiode im Rahmen der Gesamtabrechnung erfolgen.

Das nachstehende Beispiel zeigt die Aufteilung der Erfassungsergebnisse bei Nutzerwechsel, wenn zum Zeitpunkt des Nutzerwechsels eine Zwischenablesung stattgefunden hat.

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Der Nutzerwechsel erfolgte am 30.6.2000 - die Heizperiode endet jedoch am 31.12.2000. Maßstab für die erforderliche Aufteilung bei den Grundkosten sind die Promillewerte je Tag.

Diese Werte sind auf der Grundlage der Gradtagzahlentabelle aus VDI-Richtlinie 2067 erarbeitet. Sie berücksichtigen den unterschiedlichen Wärmebedarf in den einzelnen Monaten. Für ein Jahr ergeben sich 1000 Promille.

Im Zeitraum Januar 2000 bis Juni 2000 waren für den ausziehenden Nutzer 584 Promille-Anteile anzurechnen. Die Grundkosten werden demnach mit dem Zeitfaktor 584/1000 errechnet. Für die Verbrauchskosten ergeben sich gemäß Zwischenablesung 88,50 Striche für den Abrechnungszeitraum. Maßstab für die Grundkosten Warmwasser sind die Kalendertage. Für den ausziehenden Nutzer sind im Zeitraum Januar 2000 bis Juni 2000 insgesamt 182 Kalendertage anzurechnen. Die Grundkosten werden dementsprechend mit dem Zeitfaktor 182/366 errechnet. Die Verbrauchskosten für den Warmwasserverbrauch ergeben sich durch die Zwischenablesung aufgrund des tatsächlichen Verbrauches. Wurde zum Zeitpunkt des Wechsels keine Zwischenablesung durchgeführt, so werden die Verbrauchskosten Heizung nach den Promille-Anteilen gemäß der Gradtagzahlentabelle errechnet, die Verbrauchskosten gemäß der anteiligen Kalendertage. Die Grundkostenermittlung erfolgt auf die bereits beschriebene Weise.

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Tabelle zur Aufteilung der Heizkosten bei Nutzerwechsel, sofern Zwischenablesung fehlt (veröffentlicht zu DIN 4713 Teil 5)

 

Promille-Anteil
je Monat:       je Tag:

 September
 Oktober
 November
 Dezember
 Januar
 Februar
 März
 April
 Mai
 Juni
 Juli
 August

30
80
120
160
170
150
130
80
40
40
40
40

30/30 = 1,00
80/31 = 2,58
120/30 = 4,00
160/31 = 5,16 
170/31 = 5,48
150/28 = 5,35
130/31 = 4,19
80/30 = 2,66
40/31 = 1,29
40/92 = 0,43
40/92 = 0,43
40/92 = 0,43

Die Heizkostenverordnung

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 01. Januar 2009

zur Heizkostenverordnung (HKVO)

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