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Wärmezähler zur Warmwasserabtrennung – ab dem 31.12.2013 Pflicht

Laut § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) ist ab dem 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.

  • Die Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, diese Forderung umzusetzen.
  • Kommt der Gebäudeeigentümer der Auflage nicht nach, erfolgt die Abrechnung durch BRUNATA-METRONA standardmäßig nach den entsprechenden Regelungen des § 9 HKVO.
  • Ein zweiter Wärmezähler für die Messung der Wärmemenge der Raumheizung ist messtechnisch sinnvoll, jedoch in der gegenwärtigen Fassung der HKVO Stand 2009 nicht vorgesehen. Der vorsorgliche Einbau einer Messstrecke zur späteren Nachrüstung des zweiten Wärmezählers für die Raumheizung wird jedoch von BRUNATA-METRONA empfohlen, da die gegenwärtige Fassung der HKVO zu diesem Punkt unter Fachleuten kontrovers diskutiert wird. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass durch die Rechtsprechung oder eine eventuell spätere Novellierung der HKVO der zweite Wärmezähler erforderlich wird.
  • Für Neubauten empfiehlt BRUNATA den sofortigen Einbau eines Wärmezählers für die Warmwasserabtrennung und einer Messstrecke zur späteren Nachrüstung mit einem Wärmezähler für den Heizkreis.

Technische Information/Auftrag (2 Seiten - ca. 2MB)

Prospekt zur Heizkostenverordnung (4 Seiten - ca. 2MB)