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Technische Hinweise zum Energieverbrauchsausweis

Allgemeine Hinweise

Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Grundlage für die Erstellung ist die Energieeinsparverordnung in ihrer zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung.

Die Erstellung des Energieverbrauchsausweis basiert auf dem jährlichen Energieverbrauch von den drei vorhergehenden Abrechnungszeiträumen. Die Auswertung der Verbrauchswerte erfolgt unter Berück¬sichtigung des Leerstandes und der lokalen Klimaverhältnisse.

Wie viele und welche Energieausweise benötige ich?

Grundsätzlich ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude auszustellen. Bei Gebäuden mit reiner Nichtwohnungsnutzung ist somit je Gebäude ein Energieausweis notwendig. Sollte in Ihrem Gebäude eine so genannte wesentliche Mischnutzung von Wohnen und Nichtwohnen gegeben sein, so schreibt die Energieeinsparverordnung für Ihr Gebäude zwei Energieausweise vor: Zum einen für den Wohnbereich und zum anderen für den Nichtwohnbereich. Entsprechend ist eine vollständige Beauftragung jeweils getrennt für jeden der beiden Bereiche notwendig. Diese unterscheidet sich inhaltlich.

Eine wesentliche Mischnutzung liegt vor, wenn der Flächenanteil von Nichtwohnen zu Wohnen größer als ca. 10% ist. Als Wohnnutzung werden auch freiberufliche und freiberufsähnliche gewerbliche Nutzungen, die der Wohnungsnutzung ähnlich sind, hinzugezählt, so dass Praxisräume von Ärzten, Rechtsanwaltskanzleien, Büroräume mit dem Wohnen ähnlicher haustechnischer Ausstattung wie Wohnungen anzusehen sind. Dagegen gelten innerhalb von Wohngebäuden nur solche Flächen als Nichtwohnungsnutzung, die nicht wohnähnlich sind und sich auch in der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden.

Wann ist ein Energieverbrauchsausweis nicht möglich?

Der Gesetzgeber lässt bei Bestandsgebäuden generell zwei Arten von Energieausweisen zu. Es handelt sich hierbei einerseits um den Energieverbrauchsausweis und andererseits um den Energiebedarfsausweis.

Für die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen gibt es Einschränkungen. Eine Erstellung ist insbe¬sondere in folgenden Fällen nicht möglich:

  1. Der Auftragsfragebogen ist nicht vollständig und nicht plausibel ausgefüllt.
  2. Die Heizenergieverbräuche der letzten drei Abrechnungszeiträume liegen nicht vollständig vor.
  3. Die Stromverbräuche innerhalb aller Gewerbeeinheiten der letzten drei Abrechnungszeiträume liegen nicht vollständig vor. Ggf. können Sie diese Verbräuche bei den Nutzern oder bei Ihrem zuständigen Stromversorger erfragen.
  4. Es befinden sich dezentrale Wärmequellen (z. B. Elektrospeicherheizungen oder Gasetagenheizung) in Ihrem Gebäude und diese Heizenergieverbräuche liegen nur den Nutzern der einzelnen Wohneinheiten vor. Gegebenenfalls können Sie diese Verbräuche bei den Nutzern oder bei Ihrem zuständigen Energieversorger erfragen.

Sollte ein Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude nicht möglich sein, so benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis. Gerne beraten wir Sie für diesen Fall. Wenden Sie sich hierzu bitte an die BRUNATA-METRONA Zentrale in München.

BRUNATA Wärmemesser GmbH & Co. KG

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Aidenbachstraße 40
81379 München


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